Vergleich wegen sexueller Belästigung: ORF bezahlt 200.000 Euro - auch mit Gebührengeld

Die sexuellen Belästigungen durch einen Vorgesetzten ließ sich eine Top-Managerin des ORF nicht gefallen - sie ging vor Gericht. Nun endete das Verfahren mit einer hohen Zahlung des Rundfunks - zu Lasten der Beitragszahler.

ORF zentrum. Foto: APA-Images / KURIER / Gilbert Novy

ORF zentrum. Foto: APA-Images / KURIER / Gilbert Novy

Wien. Der Österreichische Rundfunk ORF hat einen langjährigen arbeitsrechtlichen Konflikt mit einer ehemaligen leitenden Mitarbeiterin nun durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet: Mit der Einigung nach mehr als drei Jahren endet der Prozess beim Arbeits- und Sozialgericht Wien, der das Image des öffentlich-rechtlichen Medienhauses zusätzlich belastet hatte.

Im Zentrum der Debatte steht aber nicht nur der Ausgang des Rechtsstreits, sondern auch die Frage, wer letztlich für die hohen Kosten aufkommt: Denn die im Vergleich vereinbarte Entschädigung in Höhe von 200.000 Euro wird aus dem ORF-Haushalt gezahlt – und damit mittelbar auch von all jenen mitfinanziert, die seit der Einführung des ORF-Beitrags dazu verpflichtet sind, die Senderfinanzierung zu tragen. In Österreich sichern aktuell 4,3 Millionen ORF-Gebührenzahler mit ihren Beiträgen die Grundlage der Finanzierung.

Die ehemalige Managerin hatte im Rechtsstreit die Zahlung von 200.000 Euro vom ORF gefordert. Sie argumentierte, nach einer Beschwerde über sexuelle Belästigung durch ihren Vorgesetzten sei sie beruflich diskriminiert und in ihrer Karriere systematisch benachteiligt worden. Der Fall galt intern und extern als ausgesprochen heikel, weil er zentrale Fragen zum Umgang mit Belästigungsvorwürfen, internen Machtstrukturen und zur Verantwortung eines gebührenfinanzierten Unternehmens aufwarf.

Der ORF bestätigte die Einigung, hielt sich aber mit Angaben zu den genauen Vertragsinhalten vor dem Hintergrund der vereinbarten Vertraulichkeit weitgehend zurück.

Im Kern drehte sich der Streit um die Frage, ob die Klägerin nach ihrer Intervention bei der intern zuständigen Gleichbehandlungskommission tatsächlich auf ein berufliches Abstellgleis geschoben worden war. Vor Gericht schilderte die Frau, ihr Vorgesetzter habe sie wiederholt sexuell belästigt.

„Ihr Vorgesetzter habe immer wieder Grenzen überschritten, anzügliche Sprüche gebracht oder ihr von seinen Sexphantasien erzählt. Sie sagte aus, nachdem sie sich an die Gleichbehandlungskommission gewandt habe, sei sie ab Ende 2019 mit Mobbing konfrontiert worden. Dazu gehörte demnach, dass ihr Kompetenzen entzogen, sie von internen Mailverteilern entfernt und nicht mehr zu Terminen eingeladen worden sei.

Diese Darstellung wies der ORF zurück. Generaldirektor Roland Weißmann betonte, das Unternehmen habe der Klägerin sehr wohl ermöglicht, bei gleichen Bezügen einen anderen Management-Job anzunehmen. Dies habe sie abgelehnt, der ORF argumentierte, korrekt und rechtlich einwandfrei gehandelt zu haben.

Beschuldigter Manager wieder im ORF tätig

Zum Zeitpunkt, als sich der Konflikt im Haus zuspitzte, habe der beschuldigte Manager den Sender bereits verlassen gehabt. Mittlerweile ist der frühere Vorgesetzte allerdings wieder im ORF tätig – jedoch in einer anderen Funktion. Auch diese Personalentscheidung hat innerhalb der Belegschaft für Irritationen gesorgt.

Ein deutliche Unterstützung zugunsten der Klägerin kam im Verfahren von der Gleichbehandlungsanwaltschaft: Diese kam zu dem Schluss, dass die Frau beim beruflichen Aufstieg aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und zudem wegen ihrer Beschwerde benachteiligt worden sei. Diese behördliche Einschätzung erhöhte den Druck auf den ORF, den Rechtsstreit nicht bis zu einem endgültigen Urteil fortzuführen. Für den Sender bestand andernfalls das Risiko, nicht nur hohe Prozesskosten tragen zu müssen, sondern darüber hinaus auch, ein offiziell festgestelltes Fehlverhalten eines Mitarbeiters mitverantworten zu müssen.

Weiterer Fall belastet den ORF

Der Vergleich selbst wirft ein Schlaglicht auf die generelle Handhabung von Personalproblemen im ORF. Der öffentlich-rechtliche Sender finanziert sich überwiegend aus dem verpflichtenden ORF-Beitrag sowie aus Werbeeinnahmen. Jede größere Entschädigungszahlung schmälert daher Mittel, die eigentlich für Programm, Digitalisierung und journalistische Projekte vorgesehen wären.

Auch die ehemalige ORF-Reporterin Sonja Sagmeister hat in zweiter Instanz gegen ihren Arbeitgeber ORF gewonnen: Das Berufungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wonach ihre Versetzung und spätere Freistellung rechtswidrig waren. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig – das Urteil ist somit rechtskräftig.

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Nach Angaben der Journalistin wurde der ORF bereits offiziell informiert. „Der ORF-Stiftungsratsvorsitzende wurde gestern informiert, dass der ORF den Prozess verloren hat und ich als Redakteurin der ZIB in zweiter Instanz gewonnen habe“, schrieb Sagmeister auf der Plattform X. Der Stiftungsrat wisse auch, dass sie "im ›Todesarchiv‹ war", nachdem sie das "bestellte" Interview mit dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher abgelehnt hatte.

Das Gericht kritisierte laut Urteil ein „verpöntes Kündigungsmotiv“. Damit ist gemeint, dass arbeitsrechtliche Schritte gegen Mitarbeiter wegen ihres journalistischen Verhaltens oder kritischer Äußerungen unzulässig sind.