Untersuchungsausschuss zum Fall Pilnacek: Lebensgefährtin droht Millionenklage

Die Finanzprokuratur der Republik soll mögliche Schadenersatzansprüche gegen die U-Ausschuss-Zeugin Karin Wurm prüfen – laut ÖVP ist eine Klage durchaus möglich.

Der verstorbene Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek – im Umfeld des Untersuchungsausschusses wird eine mögliche Schadenersatzklage gegen seine Lebensgefährtin geprüft. Foto: Herbert Pfarrhofer/APA-Images/APA

Der verstorbene Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek – im Umfeld des Untersuchungsausschusses wird eine mögliche Schadenersatzklage gegen seine Lebensgefährtin geprüft. Foto: Herbert Pfarrhofer/APA-Images/APA

Wien. Die nächste Überraschung auf dem Schlachtfeld des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek: Im Zentrum der aktuellen Auseinandersetzung steht Karin Wurm, die Lebensgefährtin des Verstorbenen. Abgeordnete der ÖVP werfen ihr vor, in ihren bisherigen Aussagen mehrfach widersprüchliche oder unrichtige Angaben gemacht zu haben. Zugleich wird geprüft, ob sich aus ihren Aussagen rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer möglichen Klage auf Schadenersatz in Millionenhöhe ergeben könnten.

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger, der im aktuellen Untersuchungsausschuss eine zentrale Rolle spielt, erklärte, Karin Wurm habe in verschiedenen Verfahren und öffentlichen Auftritten umfangreiche Darstellungen zum Tod Pilnaceks am 20. Oktober 2023 geliefert.

„Karin Wurm hat vor Behörden oder Gerichten fünfmal als Zeugin ausgesagt. Dazu kommen zahlreiche Interviews und Auftritte vor Fernsehkameras. Unterm Strich hat sie ihre Darstellungen nicht nur immer weiter aufgebauscht, sondern nachweislich auch falsche und widersprüchliche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen“, so Hanger.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass gegen Wurm zwei Strafverfahren laufen. Eines betrifft den Verdacht der falschen Beweisaussage. Laut Andreas Hanger haben zudem vier Polizisten Anzeige eingebracht, da sie sich durch frühere Vorwürfe belastet sehen. Auch sie werfen Wurm vor, in ihren Aussagen falsche Angaben gemacht zu haben.

"Camorra und Löcher im Körper"

Argumentiert wird, dass ihre Schilderungen wesentlich dazu beigetragen hätten, mehrere Beamte zeitweise mit strafrechtlichen Ermittlungen zu belasten. Hanger formuliert den Vorwurf so: „Mit ihren fragwürdigen Aussagen hat Karin Wurm – sie spricht ja auch von der Camorra, Löchern im Körper von Christian Pilnacek oder von Zeugenschutzprogrammen – nicht nur die Öffentlichkeit getäuscht und die Verschwörungstheorien des Ex-Politikers Peter Pilz befeuert, sondern auch wesentlich dazu beigetragen, dass mehrere Polizisten zu Unrecht strafrechtlich verfolgt wurden. Keiner der gegen die Beamten erhobenen Vorwürfe hat sich als zutreffend herausgestellt.“

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Karin Wurm soll laut Hanger noch in dieser Woche als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss erscheinen, für sie gelte dabei die gesetzliche Wahrheitspflicht.

Nach Angaben der ÖVP wurde im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten erstellt, das die Vernehmungsfähigkeit der Lebensgefährtin von Christian Pilnacek bestätigt. Hanger betont: „Ausreden gibt es keine mehr. Der Untersuchungsausschuss ist kein politisches Theater und keine Plattform für Verschwörungstheorien oder Falschbehauptungen.“

Hanger: U-Ausschuss-Zeugin soll Schadenersatz leisten

Parallel dazu rückt die Frage möglicher finanzieller Folgen für Karin Wurm in den Fokus: Die ÖVP kündigte an, die Finanzprokuratur prüfen zu lassen, ob eine Schadenersatzklage im Interesse der Republik in Betracht kommt. Hintergrund ist die Vermutung, dass falsche oder irreführende Aussagen zur Einsetzung und Durchführung des Untersuchungsausschusses beigetragen haben könnten. Andreas Hanger: „Wenn ein Untersuchungsausschuss auf Basis von Verschwörungstheorien oder Falschbehauptungen eingesetzt wird, müssen auch jene zur Rechenschaft gezogen werden, die den österreichischen Steuerzahler damit belastet haben."

Der U-Ausschuss verursacht tatsächlich hohe Kosten: Für die geplanten 22 Sitzungstage werden etwa 50.000 Euro pro Tag veranschlagt, was allein für die Sitzungen 1,1 Millionen Euro ergibt. Hinzu kommen weitere Ausgaben für Personal, Aktenaufbereitung, Zeugenentschädigungen und Sicherheitsmaßnahmen. Ob es tatsächlich zu einer Schadenersatzklage kommt, hängt nun von der Prüfung durch die Finanzprokuratur und den weiteren Verlauf der Ermittlungen ab.

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