EU-Parlament bewilligt 90 Milliarden Euro für die Ukraine
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch ein Paket aus drei Gesetzesentwürfen verabschiedet, das der Ukraine für 2026 und 2027 Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro bereitstellen soll. Die Mittel sollen helfen, den dringenden Finanzbedarf des Landes zu decken. Das Parlament nutzte ein Dringlichkeitsverfahren, damit die Unterstützung so schnell wie möglich ankommt.
Von der Summe entfallen 30 Milliarden Euro auf makrofinanzielle Hilfe und die Stabilisierung des Staatshaushalts über das Instrument für die Ukraine. Weitere 60 Milliarden Euro sind zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit vorgesehen und sollen den Erwerb militärischer Ausrüstung ermöglichen, damit das Land rechtzeitig Zugang zu kritischen Gütern erhält.
Die Union rechnet dabei vor allem mit Lieferungen aus der ukrainischen sowie der europäischen Rüstungsindustrie und aus EWR- beziehungsweise EFTA-Staaten. Sollten bestimmte Güter dort nicht kurzfristig verfügbar sein, sehen die Vorschriften gezielte Ausnahmen für Beschaffungen in Drittstaaten vor.
Die Kommission richtet die Unterstützung nach dem Bedarf Kiews aus, den sie in einer Finanzstrategie darlegen will. Das Papier wird anschließend vom Rat gebilligt. Sämtliche Mittel sind an Bedingungen geknüpft: Die Ukraine muss demokratische Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich Minderheitenschutz wahren sowie Korruptionsbekämpfung und Institutionen weiter stärken.
Finanziert werden die Darlehen über gemeinsame Verschuldung an den Kapitalmärkten. Abgesichert sind sie durch eine Reserve im Mehrjahreshaushalt. Zins- und Nebenkosten tragen die jährlichen EU-Haushalte. Die Kommission veranschlagt dafür rund eine Milliarde Euro im Jahr 2027 und etwa drei Milliarden Euro jährlich ab 2028.
Mit der Tilgung soll begonnen werden, sobald russische Kriegsreparationen fließen. Vor Inkrafttreten bedarf das Paket noch der formellen Zustimmung des Rates, damit die erste Auszahlung zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erfolgen kann.
(lud)