Berlin. Der neueste Hype zur Umgehung der wirklichen Probleme des Landes ist ein Antrag des CDU-Landesverbands Schleswig-Holstein für den CDU-Parteitag am 20. und 21. Februar. Darin wird gefordert, den Zugang zu sozialen Medien, insbesondere die Nutzung von Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook, für junge Menschen zu verbieten. Es solle ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene Plattformen gelten. Ergänzt werde die Maßnahme durch eine verpflichtende Altersverifikation. Ziel sei es, so der Antrag, eine „klare Schutzgrenze“ zu schaffen und den „besonderen Entwicklungsbedürfnissen junger Menschen Rechnung zu tragen“.
Muster Australien - Kinderschutz als Argument
Als Vorbild dient dabei Australien, das am 10. Dezember 2025 als weltweit erstes Land ein strenges Social-Media-Verbot für Minderjährige unter 16 Jahren eingeführt hat. Das Gesetz zielt darauf ab, so der australische Gesetzgeber, Kinder vor psychischen Schäden durch Cybermobbing, süchtig machenden Algorithmen und falschen Inhalten zu schützen.
Jeder kennt die Bilder von Jugendlichen, die kaum noch miteinander reden und nur noch in kleine Bildschirme schauen, über die endlos bebilderte mehr oder weniger sinnvolle Nachrichten laufen. Darum stößt die Initiative der CDU sicher auf die einen oder anderen offenen Ohren. Doch was zunächst gut klingt, weil jungen Menschen dadurch Zeit jenseits von Endlosscrolls und sozialem Stress ermöglicht werden soll, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung, als schädlich für jene, die man schützen will, und am Ende auch als verfassungswidrig.
Die Begründung der CDU im Norden ist sprechend. Es gehe um den notwendigen Schutz vor Hassrede, Mobbing, psychischem Druck sowie schädlichen Inhalten im Internet. Ziel sei es, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen und Überforderung in digitalen Räumen zu bewahren. Man könnte sagen, das ist eine Boomer-Begründung erster Klasse. Noch absurder wird es, wenn man gedanklich hinzuzieht, dass die CDU Tech-Konzerne zu einer finanziellen Abgabe verpflichten möchte, mit der dann vermeintlich "hochwertige" journalistische, lokale Zeitungsangebote gefördert werden sollen.
Man sieht es schon lebhaft vor Augen: Auf der Mauer am Marktplatz sitzen dutzende Teenager und lesen aufmerksam das staatlich subventionierte und damit natürlich regierungskonform schreibende Klein-Pusemuckeler Ortskäseblatt. Aus praktischen Gründen könnte man es gleich „Prawda“ nennen. Kaum auszudenken, wie weit entfernt von der Lebenswirklichkeit junger Menschen derart absurde Fantasien unserer Politklasse sind.
Von der Verfassung geschütztes Recht
Die Absurdität erhält jedoch einen sehr ernsten Charakter, wenn man Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes liest. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Soziale Medien gehören – das ist ihr Geschäftsmodell – eindeutig und ohne jeden Zweifel zu den allgemein zugänglichen Quellen im Sinne des Grundgesetzes.
Den in Absatz 2 genannten Schutz der Jugend wird man nicht als Begründung für ein Verbot sozialer Medien heranziehen können. Denn auch wenn sie in Teilen schädlichen Charakter haben mögen, sind sie nicht in ihrer Gesamtheit schädlich. Darüber hinaus stellen sie für viele junge Menschen die wesentliche Quelle für Primärinformationen dar. Schädliche Aspekte sozialer Medien zu untersagen oder gesetzlich zu regulieren, etwa ein Verbot von Endlosscrolls, ließe sich diskutieren. Es kann jedoch nicht angehen, junge Menschen auf kommunaler Ebene mit 16 Jahren zur Wahl zulassen zu wollen, ihnen aber zu verbieten, sich lange Zeit zuvor umfassend in den Medien ihrer Wahl zu informieren.
Versteckte Klarnamenpflicht für Alle
Technisch ist das Ganze eine Mogelpackung. Will man ein solches Verbot einführen, ist es nötig, den Zugang zu solchen Medien umfassend zu regulieren und damit auch eine Fülle von Daten zur Legitimation zu erfassen - und zwar von Allen - nicht nur von Kindern und Jugendlichen. Man muss derartige Ideen im Kontext der ebenfalls geforderten Klarnamenspflicht lesen, dann wird es deutlicher. Jeder, der es geschafft hat, Zugang zu einem sozialen Medium zu bekommen, hat seinen wahren Namen, seine Mailadresse, sein Geburtsdatum und vielleicht sogar seine Meldeadresse hinterlegt.
Schon damit ist jeder, der sich in ein soziales Medium begibt, gläsern. Im Zusammenspiel mit den Aktivitäten – was wird gepostet, geteilt, geliked, mit wem ist man vernetzt, wo hält man sich gerade oder regelmäßig auf – entsteht ein ansehnliches Datenpaket udn Bewegungsprofil, das Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden natürlich jederzeit zugänglich gemacht werden müsste. Strafanzeigen wegen „Schwachkopf“-Memes wie etwa im Fall Habeck oder „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ - der Fall der Innenministerin Faeser - wirken fast romantisch im Vergleich zu dem, was möglich werden soll. Heute muss die Polizei erst einmal ermitteln, wer hinter Phantatsienamen wie @schweiskopfsuelze234 steckt. Das würde dann entfallen. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.
Die lausige Hassrede
Sieht man sich die Begründung genauer an, insbesondere im Hinblick darauf, wovor Jugendliche geschützt werden sollen, rundet sich das Bild. Da ist zunächst die "Hassrede". Davor schützen am ehesten Resilienz und die Fähigkeit, sich abzugrenzen. Darum geht es jedoch am Ende gar nicht. Als Hassrede wird inzwischen oft genug sachlich vorgebrachte Kritik bezeichnet, einfach weil sie als politische Meinung nicht gewollt ist. Wollen wir Kinder etwa zu kritikunfähigen Zombies machen, die nur nachplappern, was man ihnen zu sagen erlaubt? Und wer genau definiert das "Erlaubte" in einem Land, das bereits Medlestellen gegen Hassrede eingerichtet hat, die Meinungsäußerungen "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" erfassen?
Mobbing löst man zudem leider nicht durch Verbote, sondern durch gezielte Intervention. Entweder stärkt man Jugendliche gegenüber dem Mobber oder man geht, falls das nicht möglich ist, mit den gebotenen Mitteln gegen den Mobber vor und beendet so die Schikane. Psychischem Druck hält man stand, wenn man psychisch gestärkt wird und lernt, womit man sich auseinandersetzen sollte und wem oder was man besser aus dem Weg geht.
Bleiben noch die schädlichen Inhalte im Internet. Abgesehen von Pornografie oder Gewalt, vor denen Kinder und Jugendliche in jedem Zusammenhang geschützt werden sollten, stellt sich auch hier die Frage, wer die Kategorie „schädlich“ definieren soll. Spätestens hier könnte man merken, wie verlogen die Initiative ist.
Das Internet existiert in der uns bekannten Form seit etwa 1994. Jede noch so gute Initiative, Pornografie aus dem Netz zu verbannen oder den Zugang so abzusichern, dass Jugendliche hinreichend geschützt sind, verlief im Sand. Wenn es Ideen von Politikern gab, waren es solche wie die Zensuridee mit den Stoppschildern von Ursula von der Leyen, die ihr im Netz den Spitznamen „Zensursula“ einbrachte. Schädlich im Sinne der aktuellen Gesetzesinitiative sind, davon darf man ausgehen, ganz sicher regierungskritische Inhalte aus dem im weitesten Sinne „rechten“ Spektrum.
Kinder unfrei machen
Wer solche Gesetzesinitiativen in die Welt setzt, hat die Absicht, Kinder und Jugendliche ihres Rechts auf frei zugängliche Informationen zu berauben, sie zu verdummen und unselbstständig zu machen. Mündige Staatsbürger zieht man auf diesem Weg jedenfalls nicht heran. Das Lernen, sich mit Informationen und Meinungen kontrovers auseinanderzusetzen, setzt voraus, dass man mit ihnen auch konfrontiert werden kann. Wer jungen Menschen das verbietet, macht sie zu politischen Zombies.
Zudem schafft man erst recht neue Gefahren, wenn Jugendliche aus etablierten sozialen Netzwerken in dunkle Nischen des Internets, womöglich gar ins wirklich gesetzlose Darknet, abgedrängt werden. Denn da mache sich niemand Illusionen: Jugendliche werden Wege am Gesetz vorbei finden, wie sich auch in Australien zeigt, wo Eltern berichten, ihre Kinder hätten das Problem längst gelöst.
Die Alternative, die tatsächlich eine Problemlösung wäre, ist eine Bildungsinitiative. Smartphones gehören, wie jedes andere digitale Gerät, dann und erst dann in die Hände von Kindern, wenn sie gelernt haben, sich souverän in der analogen Welt zu bewegen und sich zudem die grundlegenden Fähigkeiten angeeignet haben, lesen, schreiben und rechnen zu können. Ob Jugendliche lernen, sich sicher und selbstbewusst in einem digitalen Umfeld zu bewegen, entscheidet sich in den ersten vier Schuljahren, deren Hauptaufgabe es ist, diese Basis zu legen, statt sich in Gendervielfaltsideologien zu verlieren. Dass danach auch noch eine umfassende Bildung in digitaler Technologie erfolgen sollte, steht außer Frage. Und der Rest unterliegt dann auch noch dem Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Wertvorstellungen - auch das übrigens ein Verfassungsrecht in Deustchland.
Der Antrag der CDU Schleswig-Holstein ist ein typisches Beispiel linker Verbotspolitik. Statt auf ein Problem mit einem zielführenden Lösungsansatz zu reagieren, wird so lange verboten, bis man das Problem erledigt hat. Und wenn das nicht gelingt, verbietet man, über das Problem zu sprechen.